Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen elektronische Zigaretten der Steuer. Diese Richtlinie ist in der Verordnung des Finanzministers Nr. 143/PMK von 2023 über Verfahren zur Erhebung,Abführung und Abführung der Zigarettensteuer enthalten. Zitiert von Kompas am Montag, den 1. Januar 2023 sagte der Leiter des Büros für Kommunikations- und Informationsdienste des Finanzministeriums, Deni Surjantoro , die Erteilung der Verordnung des Finanzministers diene dazu , den Zigarettenkonsum der Öffentlichkeit zu kontrollieren. Aus diesem Grund ist die Rolle der Interessengruppen , einschließlich der Akteure des E-Zigaretten-Geschäfts wichtig, die Umsetzung dieser Regel zu unterstützen. Elektronische Zigaretten gehören zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Gesetz Nr. 7 von 2021 zur Harmonisierung der Steuervorschriften, zu deren Produkten Tabakerzeugnisse gehören, zu denen auch Zigaretten/Zigarren , Blattzigaretten/ geschnittener Tabak, elektronische Zigaretten und andere Tabakverarbeitungsprodukte gehören. (Kompas)