Die Regierung hat Einfuhrzoll und Einfuhrsteuer für den Bedarf der Behandlung von Covid-19 für alle Kreise, sowohl Zentral- und Regionalregierung, als auch Einzelpersonen, juristische und nicht juristische Behörden befreit. Mit diesen Zoll- und Steuererleichterung ist sie sehr hilfreich bei der Bereitstellung von Waren für den Bedarf im Inland. Dies sagte der Zoll-Generaldirektor des indonesischen Finanzministeriums, Heru Pambudi am Sonntag in einer Presseerklärung in Jakarta. Diese Erleichterung steht in der Finanzministerverordnung Nummer 3 vom 2020 über die Zoll-und Steuererleichterung für Import von Waren zur Behandlung der Covid-19-Pandemie. Mit dieser neuesten Verordnung wird nun die Einfuhr von Waren zum Umgang mit der COVID-19, wie die Waren-Einfuhr von privaten Sektoren, die von ihnen selbst verwendet werden oder die Einfuhr von Waren durch Einzelpersonen (Versand) und Gepäck von Passagieren ist, erleichtert//. Ant