Apple muss vorerst doch keine 13 Milliarden Euro Steuern an den irischen Staat nachzahlen. Das Gericht der Europäischen Union kippte am Mittwoch, den 15. Juli die Nachforderung der EU-Kommission an den iPhone-Hersteller wegen umstrittener Steuerdeals. Die Kommission habe nicht ausreichend darlegen können, dass die vom irischen Staat gewährten Steuervergünstigungen ein unangemessener Vorteil nach dem EU-Wettbewerbsrecht sind, hieß es in der Urteilsbegründung. Ob und wann die EU-Kommission in Revision gehen werde, sei nach derzeitigem Stand noch nicht zu sagen, erklärte eine Kommissions-Sprecherin. Zunächst müssten die Auswirkungen des Urteils geprüft werden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will trotz der Niederlage im bisher höchsten EU-Beihilfeverfahren an ihrem Kampf gegen Steuerpraktiken globaler Großkonzerne festhalten. Bereits 2016 hatte sie Apple angeordnet, die Milliardensumme zurückzuzahlen und damit einen der bekanntesten Technologiekonzerne der Welt ins Visier genommen. Apple wie auch Irland begrüßten das Urteil. (REUTERS)