Das Generaldirektorat für Protokolle und konsularische Angelegenheiten des Außenministeriums und das Generaldirektorat für Einwanderung des Ministeriums für Recht und Menschenrechte haben einen Kooperationsvertrag über die Meldung und den konsularischen Zugang beim Umgang mit Ausländern in Indonesien unterzeichnet. Dieser Kooperationsvertrag ergänzt die drei früheren Kooperationsvertraege mit einer Synchronisierung von Daten und Zuwanderung. Dies geht aus einer schriftlichen Erklärung des Außenministeriums hervor, die die Nachrichtenagentur Antara am Mittwoch, den 30. September in Jakarta veröffentlichte. Der Generaldirektor für Protokoll und konsularische Angelegenheiten des Außenministeriums, Andy Rachmianto, sagte, das Außenministerium schätze die bisherige, gute Zusammenarbeit, insbesondere im Umgang mit Ausländern während der COVID-19-Pandemie. Er wies dabei auf die zunehmenden Probleme und die Komplexität allgemeiner und zivilrechtlicher Strafsachen hin. Mit Blick auf die Ausländer in Indonesien sei es notwendig geworden, die Koordinierung zwischen Ministerien / Agenturen zu verstärken, um genauere Daten für den Entscheidungsprozess bereitzustellen. (Antara)