Die Bundesregierung will am Mittwoch die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit um drei weitere Monate bis Ende 2021 verlängern. Sie rechnet dadurch mit Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von rund 1,2 Milliarden Euro, wie aus dem Reuters am Montag vorliegenden Verordnungsentwurf hervorgeht. Zudem wird der Stichtag 30. September aufgehoben. Die Sozialbeiträge werden den Arbeitgebern somit auch dann in voller Höhe erstattet, wenn mit Kurzarbeit erst nach diesem Datum begonnen wird. Gleiches gilt für die abgesenkte Schwelle, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit ein Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Die erneute Verlängerung wird mit der Sicherung von Arbeitsplätzen begründet. Es sei schwer absehbar, wie sich die Corona-Pandemie angesichts der hochansteckenden Delta-Variante im Herbst weiter entwickeln werde. Betriebe und Arbeitnehmer sollten durch die Verlängerung Planungssicherheit erhalten//.Reuters