Das Verfassungsgericht hat die materielle Überprüfung des Gesetzes Nr. 7 von 2017 über allgemeine Wahlen hinsichtlich der von der indonesischen Solidaritätspartei vorgeschlagenen Altersgrenze für Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskandidaten abgelehnt. Ein Mindestalter von 40 Jahren bleibt eine der Vorraussetzungen für Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskandidaten . Diese Entscheidung wurde am 16. Oktober vom obersten Verfassungsrichter Anwar Usman in einer Anhörung im zentralen Verfassungsgericht-Gebäude verlesen. Das Verfassungsgericht gab auch dem Antrag der namentlich genannten indonesischen Bürger statt, den Fall von Soefianto Soetono und Imam Hermanda bezüglich der gerichtlichen Überprüfung der Altersgrenzen von Präsidentschaftskandidaten undVizepräsidentschaftskandidaten zurückzuziehen . In ihrem Petitum hatten die Antragsteller gefordert, die Änderung der Altersgrenze für Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskandidaten auf 30 Jahre vorzuziehen . Mit dem Rückzug können Soefianto Soetono und Imam Hermanda nicht mehr denselben Antrag einreichen. (Antara)